Beurlaubungen
Beurlaubungen von der Schule können nur unter bestimmten Umständen gewährt werden. Wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen (z. B. bei familiären Anlässen) von der Schule beurlaubt werden muss, kann dies formlos, schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Alternativ können Sie dieses Formular ausfüllen und im Sekretariat abgeben.
Beurlaubungen sind gemäß § 58 Schulgesetz NRW nur dann zulässig, wenn sie aus besonderen Gründen erforderlich sind. Es gilt, dass längere Beurlaubungen (über 3 Tage hinaus) in der Regel nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.