Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie, dies bis spätestens 7:30 Uhr entweder telefonisch im Sekretariat (Anrufbeantworter) oder über die Funktion „Krankmeldung“ in der Sdui-App zu melden. Die Krankmeldung muss für jeden Krankheitstag einzeln erfolgen, es sei denn, es ist absehbar, dass Ihr Kind mehrere Tage krank ist. In diesem Fall kann das Fehlen auch direkt für eine längere Dauer gemeldet werden.
Wie die Krankmeldung über Sdui funktioniert, erfahren Sie in diesem Video.
Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht, müssen Sie eine schriftliche Entschuldigung mitgeben, in der Sie das Fehlen Ihres Kindes erklären.
Meldepflichtige Krankheiten
Einige Krankheiten sind gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig. Diese müssen den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören unter anderem:
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
- Tuberkulose
- Scharlach
- Hepatitis
- Salmonellen-Infektionen
Bei Verdacht auf eine dieser Krankheiten muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Schulleitung wird in diesem Fall gegebenenfalls das zuständige Gesundheitsamt informieren.